Zu den Mitgliedsbeiträgen:
- Die Geschäftsführung wird nun die Mitgliedsbeiträge anfordern, um die Gläubiger zu befriedigen.
- Das Geld wird jedem Mitglied, EX-Mitglied oder Wirtschaftsbeteiligten in Rechnung gestellt.
- Der Mitgliedsbeitrag soll die Gläubiger davon abhalten, jeden PERSÖNLICH und GESAMTSCHULDNERISCH in Anspruch zu nehmen.
Was ist besser, GEMEINSAM und ohne Vollstreckungen an Banken und andere Gläubiger Geld zurück zu bezahlen, oder eine Forderung in Höhe von mehreren Millionen Euro zu bekommen?
Derzeit werden bei allen Mitgliedern Forderungen über 1,6 Millionen Euro eingetrieben.
Sollte es uns nicht gelingen, die Mitgliedsbeiträge zu akkumulieren, werden wir nach bestem Beispiel der Herren Jäschke und Winkler, die Gläubiger direkt an die Mitglieder, EX-Mitglieder und wirtschaftlich Beteiligten weiterleiten. Auch Herr Zahorka wird bestätigen müssen, dass alle Haftung stehen.
Sollte dieser jedoch weiter auf Grund ausgedachter Formalitäten nach EWIV Gesetzen, die Mitglieder als Haftungsfrei ansieht, müssen wir Folgendes mitteilen:
Nach Auskunft der Finanzfachleute, wird die SD ADMIN EWIV als GBR behandelt, sollte der Fall eintreten, dass die EWIV nicht im Sinne des Gesetzes war.
Dies bedeutet:
Die Haftung bleibt und zusätzlich wird auf Abgabe falscher Steuererklärungen und Bilanzen hingewiesen
Ø Als Folge: Zusätzliche Strafen durch Säumnisse und Prozesse,… für Mitglieder